Rauchwarnmelder
Vorteil Fernwartung
Gemäß § 28 Abs. 4 der Berliner Bauordnung müssen in Berlin alle Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Demnach sind seit Ende 2020 alle Wohnungen der GESOBAU AG mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet.
Für die GESOBAU AG übernimmt die berlinwohnen Messdienste GmbH die Montage und die Wartung der Rauchwarnmelder.
Derzeit werden fernwartbare Funk-Rauchwarnmelder der Firma Ei Electronics verbaut. Ein häufiger Batteriewechsel entfällt Dank der eingebauten 10-Jahresbatterie. Aufgrund der Fernwartbarkeit entfällt die ansonsten gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Kontrolle vor Ort.
Fernwartbarkeit bedeutet, dass die Geräte regelmäßig in Funktionsselbsttests ihren akustischen Signalgeber sowie den Verschmutzungsgrad der Raucheintrittsöffnungen prüfen und eine eventuelle Demontage erkennen. In den Rauchwarnmeldern sind Ultraschallsensoren verbaut, welche die unmittelbare Umgebung (Umkreis von 50 cm) des Rauchmelders auf Hindernisse prüfen, die eine frühzeitige Raucherkennung beeinträchtigen können.
Was bedeuten die LED-Farben?
Im Normalmodus blinkt keine LED und es ist kein Warnton zu hören.
- Ein gelbes Blinken und ein lauter Warnton zeigen an, dass die Batterie fast leer ist.
- Ein Sensorfehler liegt vor, wenn die gelbe LED 2x blinkt und der Melder zwei Warntöne von sich gibt.
- Am 16ten jeden Monats gibt der Rauchwarnmelder zwischen 15 und 17 Uhr einen kurzen Kontrollton von sich. Falls der Selbsttest negativ ist, wird das Ergebnis durch 2x gelbes Blinken alle 48 Sekunden sowie beim Drücken des Testknopfs angezeigt. Sofern eine Funktionseinschränkung vorliegt, wird zudem per Funk eine Fehlermeldung an die berlinwohnen Messdienste GmbH gesendet. Diese wird zur/zum Mieter*in Kontakt aufnehmen sowie einen Termin zur Prüfung und Instandsetzung vereinbaren. Es werden nur wartungsrelevante Daten übermittelt, die selbstverständlich verschlüsselt sind.
Die Geräte weisen mit einem lauten Warnton auf Rauch in der Wohnung hin. Desweiteren sind die Geräte nicht mit der Feuerwehr oder sonstigen Leitstellen verbunden. Das Alarmsignal eines ausgelösten Rauchwarnmelders dient nur zur Warnung der Bewohner*innen.
Zudem besitzen die eingebauten Rauchwarnmelder das sogenannte „Q-Label“, ein Qualitätssiegel, welches nur Geräte erhalten, die eine sehr geringe Fehlalarmquote ausweisen. Sollte ein Fehlalarm ausgelöst werden, so kann der Alarmton durch einen einzigen Druck auf dem Test-/ Stummschaltknopf abgeschaltet werden. Zigarettenrauch ist für den Rauchmelder unbedenklich.